Leistungen der Krankenkasse SGB V

Behandlungspflege

  • Medikamentengabe verabreichen
  • Kompressionsstrümpfe/-strumpfhose anziehen und ausziehen
  • Kompressionsverbände anlegen/abnehmen
  • Blutzuckerkontrolle
  • Blutdruckkontrolle
  • Injektion (z.b. Insulin spritzen)
  • Kälteträger auflegen
  • Dermatologisches Bad
  • i. m. Injektion
  • Inhalation
  • Überprüfen, Versorgen von Drainagen
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Medikamente stellen
  • PEG Versorgung
  • Absaugen der oberen Luftwege
  • Dekubitusbehandlung
  • Einmalkatheterisierung, transurethrale
  • Versorgung eines suprapubischen Blasenkatheter
  • Einlauf, Klistier, Klysma, digitale Ausräumung
  • Blasenspülung
  • Stomabehandlung (Urostoma, Anus Praeter)
  • Verbände, stützende und stabilisierende
  • Zentraler Venenkatheter (Pflege, Verbandwechsel, Inspektion der Punktionsstelle)
  • Bronchialtoilette (therapeutische Spülung der Bronchien bei intubierten/tracheotomierten Patienten)
  • Infusionen intravenös (Wechseln und/oder Anhängen der Infusion bei ärztlich gelegtem peripheren und zentralen venösen Zugang oder des ärztlich punktierten Port-a-cath zur Flüssigkeitssubstitution oder parenteralen Ernährung)
  • Magensonde, Legen und Wechseln einer Verweilsonde durch die Nase/den Mund zur Ableitung des Magensaftes oder Sicherstellung der enteralen Ernährung
  • Beatmungsgerät, Bedienung und Überwachung; Anpassung und Überprüfung der Einstellungen des Beatmungsgerätes an Vitalparameter
  • s.c. Infusion Legen und Anhängen sowie Wechsel einer ärztlich verordneten s.c. Infusion zur Flüssigkeitssubstitution
  • Trachealkanüle, Wechsel und Pflege

Zusätzliche Behandlungspflege

  • Blutentnahme
  • INR Kontrollen (Blutgerinnungskontrolle)
  • Gabe von Antibiotika intravenös
  • Versorgung venöser Zugänge
  • Legen von Blasenkatheter bei männlichen Patienten
  • Wechsel der Portnadel
  • Wechsel suprapubischer Blasenkatheter

Leistungen der Pflegekasse SGB XI

Grundpflege

  • Kleine Körperpflege
  • Große Körperpflege
  • Haare waschen
  • Unterstützung bei der Ausscheidung
  • Lagern/Mobilisieren
  • Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen des Bettes
  • Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)
  • Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Begleitung bei Aktivitäten
  • Unterstützung bei Inanspruchnahme von Dienstleistungen

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Reinigen der Wohnung
  • Vorratseinkauf
  • Besorgungen
  • Beheizen der Wohnung
  • Wechsel der Bettwäsche
  • Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
  • Kochen einer Hauptmahlzeit
  • Zubereiten einer sonstigen Mahlzeit
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme

Verhinderungspflege

Die Urlaubs-und Verhinderungspflege dient als Übergangslösung bei kurzfristiger Abwesenheit der Pflegeperson wie z.B. durch Krankheit oder Urlaub. Die zu pflegende Person wird dann engmaschig durch StellaMed versorgt. Bei Bedarf dieser Leistung nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gern.

Pflegeberatungsgespräch

Wir stehen Ihnen für das für den Bezug von Pflegegeld nach § 37 SGB XI bindende Pflegeberatungsgespräch gerne zur Verfügung. Dieses muss alle sechs Monate bei Pflegegrad 2-3 durchgeführt werden, und alle drei Monate bei Pflegegrad 4-5.

Die Beratungseinsätze sollten individuell auf die häusliche Pflegesituation des Pflegebedürftigen abgestimmt sein. Dabei können folgende Themen besprochen und geklärt werden:

  • Informationen der Pflegepersonen über die Leistungen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote der Pflegestützpunkte
  • Vorstellung weiterer Möglichkeiten von Pflegeschulungen oder Pflegekursen
  • Abklärung, welche Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel für den pflegebedürftigen Menschen in Frage kommen. Evtl. Beantragung der Hilfsmittel
  • Prüfung, ob eine Höherstufung in einen anderen Pflegegrad notwendig ist
  • Durchsprache mit der beratenden Pflegefachkraft über vorhandene Pflegeprobleme und wie diese gelöst werden können
  • Information über die Entlastung der Pflegeperson (z.B. Umstellung auf Pflegesachleistungen oder Inanspruchnahme von Tages- und Nachtpflege oder Verhinderungspflege)
  • Schulung zur individuellen Pflege des Angehörigen

Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige (Pflegegrad 1-5) in häuslicher Pflege können einen zusätzlichen, zweckgebundenen Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro monatlich in Anspruch nehmen. Der Betrag dient der Inanspruchnahme von qualitätsgesicherten Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie der Förderung der Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.